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Seit dem Jugendschutzgesetz von 2003 gelten die USK bzw. FSK Freigaben nicht mehr als Empfehlung für den Verkauf, sondern sind gesetzlich verbindend. Ab 12 ist nun auch ab 12. Zudem dürfen bereits von USK/FSK geprüfte Spiele/Filme nicht mehr durch die BPjM indiziert und durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden. Eine sinnvolle Sache, wenn man sich z.B. Command & Conquer: Generals anschaut, welches trotz USK 16 noch indiziert werden konnte, da es kurz vor diesem neuen Gesetz rauskam.

Alles in allem ist der Jugendschutz seit 2003 gut, aber nicht perfekt, da er meiner Meinung nach nicht auf das digitale Zeitalter angepasst ist, um mit Onlineangeboten und Verkauf auf digitalen Plattformen zurechtzukommen. Von daher finde ich, dass man den Jugendschutz an wesentlichen Punkten anpassen sollte, die besonders erwachsene Spieler bzw. Filmfans betreffen. Der Einfachheit halber beschränke ich mich bei den folgenden Zeilen auf die Sicht für Spieler.

Mir ist zudem bewusst, dass sich hier einige Punkte überschneiden, da dies mehrere in meinen Augen sinnvolle Ansätze für modernen Jugendschutz sein sollen.

Die Beschlagnahme abschaffen

Beginnen wir mit dem drastischsten Schritt, den der Jugendschutz zu bieten hat: der Beschlagnahme. Beschlagnahmte Titel unterliegen laut Jugendschutz einem Verkaufsverbot und werden eingezogen.

Ich finde, man sollte die Beschlagnahme abschaffen, da dies eine unnötige Hürde für erwachsene Käufer ist und man sowieso die nötigen Vorkehrungen treffen würde, wenn Jugendliche in der Nähe wären. Klar, der Jugendschutz sollte die oberste Priorität haben, allerdings sollte man den Spielern auch in dieser Hinsicht einen respektvollen Umgang mit jugendgefährdenden Medien bescheinigen und zutrauen, was eine Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft überflüssig machen würde.

Beschlagnahmte Spiele sollten demnach sofort zu indizierten Spielen umgewandelt werden.

Keine Unterscheidungen in den Indizierungslisten

Die BPjM führt nicht-öffentliche Listen mit den Abschnitten A-D. Diese beinhalten geordnet sogenante jugendgefährende Medien, welche nicht öffentlich beworben oder verkauft werden dürfen. Der Kauf erfolgt „unter der Ladentheke“. Bis heute gilt zudem: Spiele auf Liste B können kurz vor der Beschlagnahme stehen.

Diese Listen sollten abgeschafft werden oder allerhöchstens in zwei Listen abgeändert werden: eine für jugendgefährende Offlinemedien und eine für jugendgefährende Onlinemedien aller Art. Denn indiziert ist indiziert und sollte nicht weiter in mehr oder minder jugendgefährdend unterteilt werden. Dies würde den Jugendschutz vereinfachen.

Zusätzliche Altersfreigabe für indizierte Medien

Die USK sollte eine zusätzliche Freigabe zur Verfügung haben, um indizierte Medien „legal“ verkaufen zu können, etwa „ab 21“. Dies würde dafür sorgen, dass indizierte Spiele nicht mehr unter der Ladentheke verkauft werden müssen und der Jugendschutz durch die erhöhte Freigabe trotzdem gewahrt bleibt. „Ab 21“-Titel sollten außerdem in Nebenräumen verkauft werden, außer es handelt sich um Ausnahmen, wie etwa Spiele, denen man einen sozialkritischen, satirischen Hintergrund zuordnen kann – die Rede ist hierbei von Spielen wie Postal 2, die die US-Gesellschaft überspitzt und schwarzhumorig aufs Korn nehmen.

Verkauf von indizierten Medien im Internet mittels Personalausweis

Eine weitere sinnvolle Idee, wie man als deutscher Käufer an indizierte Spiele kommen kann wäre, die ID des Personalausweises zu nutzen um bei Plattformen wie Steam, GOG, Origin, Uplay etc. Zutritt zu einem Bereich zu erhalten, der gesperrte Titel dieser Seiten erhält. Seiten wie Amazon führen einen digitalen Nachweis mittels der ID, um sich damit etwa Keys für Spiele kaufen zu können. Steam bietet derzeit den Altersnachweis durch simple Angabe des Geburtsdatums, was leicht umgangen werden kann und dafür sorgt, dass sich Minderjährige „ab 18“ Titel problemlos kaufen können.

Die Sache mit der NS-Symbolik

Seit einem voreiligen Urteil bezüglich des indizierten id Software-Klassikers Wolfenstein 3D (1992) aus dem Jahr 1998 gilt: Spiele mit NS-Symbolik müssen zensiert in Deutschland erscheinen, da § 86 des StGBs die „Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ untersagt. Ausnahme: die sogenannte Sozialadäquanzklausel aus Abs. 3, welche das Nutzen verfassungsfeindlicher Symbolik für Aufklärung und Kunst erlaubt, so wie man es Jahrelang bei Dokumentationen oder Kinoklassikern wie Indiana Jones sehen durfte. Zudem sei angemerkt, dass Wolfenstein 3D ursprünglich nicht wegen der NS-Symbolik indiziert wurde.

Der Umgang mit der NS-Symbolik sollte in dem Sinne angepasst werden, dass die Nutzung solcher Symbole grundstäzlich erlaubt ist, solange damit keine Propaganda für die Organsiation betrieben wird. Heißt: Medal of Honor – Allied Assault und Airborne, alle Call of Dutys im Zweiten Weltkrieg, die Wolfenstein-Reihe und einige weitere dürfen legal in ihrer unzensierten Form genossen werden, während deutlich verfassungsfeindliche Spiele á la KZ Manager weiterhin nicht erhältlich sind.

Update: Seit August 2018 verweitert die USK nun nicht mehr automatisch die Prüfung von Spielen mit NS-Symbolik – ein guter Schritt!

Der Umgang mit schwazhumorigen, satirischen Spielen

Spiele wie z.B. Postal 2 bieten neben ihrer Gewalt zudem eines: schwaren Humor und Satire auf reale Ereignisse. Diese Spiele sollten von Grund auf, sofern die Satire deutlich erkennbar ist, nicht indiziert werden und stattdessen mit dem neuen „ab 21“ Siegel bedacht werden, damit die Gewaltdarstellung in dem Spiel auch ihre „Würdigung“ im angepassen Jugendschutz erhält. Da Postal 2 nicht indiziert wird, darf es offen verkauft werden.

Ein weiteres Spiel, welches von dieser Regel betroffen sein wird, ist das beschlagnahmte „Manhunt“ von Rockstar Games. Neben der drastischen Gewaltdarstellung und der Snuff-Thematik ist das Spiel eine satire auf die moderne Medienlandschaft, in der für Aufmerksamkeit selbst über Leichen gegangen wird. Dieses würde ebenfalls nicht mehr beschlagnahmt werden und vom Index genommen werden und dürfte neben Postal 2 mit einem „ab 21“ offen verkauft werden.

Zusammengefasst heißt das: Mein Vorschlag für modernen Jugendschutz seitens des Staates sieht vor, dass dem Spieler deutlich mehr vertraut wird; der Zugang zu indizierten Medien erleichtert wird, ohne, dass Importfahrten ins Ausland gemacht werden müssen und die zusätzliche Hürde der Beschlagnahme abgeschafft wird.

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Kolumne: Wie man den Jugendschutz anpassen sollte., 5.0 out of 5 based on 2 ratings

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht von FloosWorld am 7. Juni 2018.
Flo ist für seine unbeschreibliche Hingabe zur Age-of-Empires-Reihe und Rennspielen berühmt berüchtigt und füttert REPLAYING.de nach Lust und Laune mit coolen Beiträgen zu diesen Rubriken. Seine Pseudonyme ClassicGameingFan oder FloosWorld nutzt er auch auf seinen gleichnamigen YouTube-Kanälen - Vorbeischauen lohnt sich! Er hat 42 Artikel geschrieben.

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