No One Lives Forever 2

Entwickler: Monolith Productions
Publisher: Sierra Entertainment
Release: 18. Oktober 2002
Plattform: PC
Genre: Action
2. Genre: First-Person-Shooter
Engine: LithTech Jupiter

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Abandonware – ist der Download legal oder illegal? Es kräht wohl kein Hahn danach, wenn wir mal irgendein älteres Retro-Spiel, dessen Entwickler und Publisher im Bestfall schon längst das Zeitliche gesegnet haben, aus dem Internet ziehen und konsumieren. Auch Google scheint sich dafür kaum zu interessieren, denn kurz den Wunschtitel in die Suche gehämmert mit einem „Download“-Anhängsel und schon bekommen wir zig treffende Ergebnisse aus dem Index ausgespuckt.

Vermeintlich legalisiert wird das gerne mit dem Begriff „Abandonware“, grob gesagt Spiele, die stillgelegt oder verwaist wurden. Das bedeutet, die Rechte wurden entweder an ein neues Unternehmen verkauft, die jedoch kein Ansporn haben, die Marke fortzuführen, die ursprünglichen Rechteinhaber sind nicht länger existent oder die Inhaberschaft gilt als unklar. Wikipedia listet dazu Folgendes:

  • (kommerzielle) Software, deren Rechte und/oder Quelltext bei einer nicht mehr existierenden Firma liegen,
  • (kommerzielle) Software, deren Rechte bei einer existierenden Firma liegen, diese aber kein Interesse an einem Support hat,
  • (kommerzielle) Software einer weiter existierenden Firma, welche Weiterentwicklung und Support leisten will, dieses aufgrund verlorener oder fehlender Rechte jedoch nicht darf,
  • quelloffene Software, welche keinen Maintainer mehr besitzt.

Anders sieht das aber aus, wenn Entwickler oder Publisher eine kommerzielle Software offiziell zum kostenfreien Download freigegeben haben, unter einem neuen Lizenzierungsmodell, wie es zum Beispiel bei Red Baron 3D oder Beneath a Steel Sky der Fall war. Nur spricht man dann nicht mehr von Abandonware, denn der Status ist eindeutig deklariert, die Software entkommerzialisiert.

Ein kürzliches Beispiel für Probleme oder Kuriositäten, die damit einhergen, ist No One Lives Forever. Ein Spieler hat sich mal eben gedacht, einen Download kostenlos mit beiden Teilen auf einer eigenen Webseite hochzuladen, der alle Patches und einen Widescreen-Support enthält, und diesen als „NOLF Revival“ zu vermarkten. Trotz medialer Präsenz dessen gibt es bislang keinerlei Meldung von irgendeiner Stelle im Sinne von „Hey das ist unser Spiel, nimm das runter oder wir verklagen dich!“, da die Rechte von No One Lives Forever keinem Inhaber zugeordnet werden können oder sich besser gesagt dafür niemand interessiert, denn wir berichteten vor länger Zeit, dass Night Dive Studios eigentlich Markenrechte erlangt haben und an Neuauflagen arbeiten soll. Weiterführend ein hervorragender Artikel von Rock, Paper, Shotgun

The end result being, no one knows who owns NOLF, but no one involved is willing to relinquish their potential rights for the sake of seeing a game they’ve no interest whatsoever in selling being available to buy.

Auch im Sinne der Datenerhaltung und Datensicherung ist Abandonware belastet. Wenn sich plötzlich niemand mehr für etwas interessiert, denn so ist beispielsweise auch der Verlust des Quellcodes möglich.

Ist es nun legal, wenn ich Abandonware irgendwo kostenlos herunterlade? 😱

Da das Softwareprodukt nicht von den ursprünglichen Inhabern oder den gegenwärtigen an ein neues Lizenzierungsmodell knüpft, wie etwa GPL oder Creative Commons, oder der Quellcode veröffentlicht wurde, ist ein Download eines als Abandonware deklarierten Titels im eigentlichen Sinne absolut nicht legal. Abandonware ist kein Freibrief, denn ein einmal kopiergeschütztes Werk wird nicht automatisch ein öffentliches Gut, weil es „alt“ ist, „sich dafür ja eh keiner mehr interessiert“ oder die Inhaberschaft als schwammig gilt. Und bloß das umschreibt „Abandonware“.

Aber wen interessiert’s. Dass an „verwaisten Spielen“ häufig niemand Drang verspürt, Eigentum anzumelden, und selbst ein Uploader, der auf etablierten Webseiten die Runde gemacht hat, irgendwie keine Post bekommt, zeigt das eben genannte Beispiel merklich.

Weiterhin gibt es bekannte Abandonware-Seiten, die seit geraumer Zeit existieren und locker flockig tausende Retro-Spiele auf ihre Plattform hochladen. Aber statt sich großartig mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinanderzusetzen, verfolgen diese eher die Haltung „wo kein Kläger, da kein Richter“. Und einen Kläger wird es in den meisten Fällen nicht geben, zumal solche Produkte eine Wirtschaftlichkeit nicht länger beeinflussen. Die Gefahr der Rufschädigung für den klagenden Entwickler oder Publisher und der damit verbundene Aufwand ist wohl zu groß.

Etwas frech wird’s dann allerdings, wenn Abandonware-Seiten damit anfangen, aus Erzeugnissen anderer Personen selbst zu schöpfen, etwa mit einer Premium-Mitgliedschaft oder einer direkten PayPal-Zahlungsmöglichkeit, um einen ausgewählten Titel herunterladen zu können. Stolperte ich als ehemaliger Entwickler darüber, würde mir das durchaus stinken.

Was genau macht eigentlich GOG.com? 🤷

GOG.com saugt selbstverständlich keine Spiele aus dem Internet, lädt sie einfach hoch und verkauft sie. Sie verfolgen die Strategie, Spiele aus ihrem Status genau der Abandonware, der Unklarheit, zu befreien, suchen die Besitzer und fragen eine Neuveröffentlichung an, ganz im Sinne von „Digital Distribution“. Das ist insofern clever, da davon auszugehen ist, dass sich das Brot geteilt wird, sowohl GOG.com einen Teil der Einnahmen einzieht, als auch die gegenwärtigen Rechteinhaber. Spiele, die nicht an einen Inhaber adressiert werden können, oder der sich schlicht weg einen feuchten Kehricht schert, finden letztendlich auch bei GOG.com keine Obhut, wie beispielsweise auch No One Lives Forever.

Zusammenfassung

Der Download von Abandonware ist nicht legal, denn es handelt sich im geläufigen Sinne nach wie vor um kommerzielle Software, die unter keinen freien Lizenzmodellen steht, zumal der Begriff sensibilisiert angewendet wird, um als Freibrief oder Rechtfertigung zu fungieren. Wurde die Software vom Rechteinhaber entkommerzialisiert, spricht man nicht länger von Abandonware. Ob der Konsum von Abandoware aber irgendjemandem bitter aufstößt, sei dahingestellt – was aber die rechtliche Lage nicht beeinflusst.

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Bewertung: 5.0/5 (8)
Abandonware - ist der Download legal oder illegal?, 5.0 out of 5 based on 8 ratings

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht von Malte am 24. Dezember 2017.
Malte ist Gründer von REPLAYING.de und scheint häufig verschwunden zu sein. Auch wenn's von ihm mal ein paar Monate nichts zu lesen gibt, kümmert er sich doch immer pflichtbewusst um die Instandhaltung der Webseite, oder erweitert sie um unnütze Features. Er hat 250 Artikel geschrieben.

Artikel aus Retro. Der Artikel wurde 23.470 mal geklickt.

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Es gibt 2 Kommentare zu Abandonware – ist der Download legal oder illegal?.

  • Malte sagte am 11.06.2018 um 13:15:19

      @Hen-woll Danke dir! NOLF ist wirklich Hammer, kann ich nur empfehlen. Ob das heute noch spielbar ist, ohne es vorher gekannt zu haben, musst du selbst herausfinden 😅 Der Soundtrack dürfte aber einiges rausholen 😎

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  • Hen-woll sagte am 09.06.2018 um 10:49:07

      Ein wirklich guter Artikel ! und ein weiteres Spiel was mir damals leider entgangen ist.. ich sollte dank dieser erinnerung dies vieleicht doch nachholen !

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